Was ist von dem Widerrufsrecht ausgeschlossen?

Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;
Sonderanfertigungen bzw. auf speziellen Kundenwunsch gefertigte Produkte sind gemäß § 312g (2) Nr. 1  BGB von dem Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Dies gilt insbesondere für individuell konfigurierte mechanische und elektronische Schließanlagen und Schließzylinder, da diese individuell bestückt werden. Die individuelle Konfiguration von Schließanlagen oder gleichschließenden Schließzylindern sind nicht wieder verkaufbar und können aus diesem Grund nicht zurückgenommen werden. Maße  und Ausführungen der einzelnen Schließzylinder und Anzahl der gefertigten Schlüssel sind auf einer Sicherheitskarte zugeordnet. So sind die Bestandteile der konfigurierten Schließung auf die Nummer der Sicherungskarte und/oder auf einen Schließplan hinterlegt. Eine nachträgliche Reduzierung der Anzahl der Schließzylinder und/oder der gefertigten Schlüssel ist nicht möglich, da diese auf die Sicherungskarte und/oder dem Schließplan als „gefertigt“ hinterlegt sind.
Gewerbliche Kunden haben kein Widerrufsrecht. 

Ende der Widerrufsbelehrung

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